Der medizinische Dienst der Krankenkassen führt im Auftrag Ihrer Krankenkasse ein Gutachten zur Bestimmung der Pflegebedürftigkeit durch. Dieses ist die Grundlage für die spätere Festlegung eines Pflegegrades. Die Pflegegrade ersetzen ab dem 01.01.2017 die Pflegestufen.
Seitdem hat das "Minutenzählen" ein Ende. Stattdessen gibt es einen umfangreichen Fragekatalog der verschiedene Module beinhaltet.
Den Antrag auf einen Pflegegrad können Sie bei Ihrer Pflegekasse direkt stellen oder aber zum Beispiel über den Krankenhaussozialdienst. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch unsere Unterstützung hierzu an.
Das genaue Verfahren zur Einstufung in einen Pflegegrad ist sehr komplex und lässt sich ohne fundierte Grundlagenrechereche nur oberflächlich erschließen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig einen Pflegexperten zur Rate zu ziehen, um den optimalen Pflegegrad zu erhalten.
Es gibt insgesamt 8 Module mit unterschiedlichen Fragen. Von diesen 8 Modulen werden lediglich 6 für die Festlegung des Pflegegrades herangezogen. Für die Fragen in den einzelnen Modulen gibt es Punkte. Diese werden dann addiert und gewichtet, sodass am Ende eine Gesamtpunktzahl entsteht, anhand der dann ein Pflegegrad festgelegt wird.
Die sechs Module sind
Modul 1 Mobilität:
körperliche Beweglichkeit, zum Beispiel morgens aufstehen vom Bett ins Badezimmer laufen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs oder Steigen der Treppe
Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
verstehen und reden: zum Beispiel Orientierung zum Ort und zur Zeit, Sachverhalte begreifen, Risiken erkennen, andere Menschen im Gespräch verstehen
Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
zum Beispiel nächtliche Unruhe oder Ängste und Aggressionen, die für sich selbst und andere belastend sind, Abwehr pflegerischer Maßnahmen
Modul 4 Selbstversorgung:
zum Beispiel sich waschen und selbstständig ankleiden, essen und trinken, selbständige Benutzung des WC
Modul 5 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
zum Beispiel die Fähigkeit haben Medikamente selbst einzunehmen, die Blutzuckermessung selbst durchzuführen und deuten zu können, gut mit einer Prothese oder dem Rollator zurecht zu kommen, einen Arzt selbständig aufsuchen können
Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:
zum Beispiel den Alltag selbständig zu gestalten, mit anderen Menschen in direkten Kontakte zu treten oder die Doppelkopfrunde selbstständig zu besuchen
