Die Pflegeversicherung ist dazu da, Kosten für anfallende Pflege zu bezahlen. Hierbei gilt es Folgendes zu beachten:
Der zweite Teil des sogenannten Pflegestärkungsgesetztes(kurz PSG) ist seit dem 01. Januar 2016 in Form der aktuellen Pflegereform in Kraft getreten. Wie bei den vorangegangenen Reformen hat sich der Leistungskatalog gerade für die ambulante Pflege erneut deutlich verbessert. Insbesondere für Menschen mit Demenz gibt es viele Neuerungen. Für Sie haben wir unter nachfolgenden Link die wichtigsten Informationen kurz und knapp zusammengefasst.
Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung wie beispielsweise die Höhe des Pflegegeldes oder der Pflegesachleistungen in den einzelnen Pflegegraden.
Egal ob schleichend entstandene Pflegebedürftigkeit oder von heute auf morgen. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Schritte für schnelle Hilfe und Anspruchssicherung.
